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FAQ – Häufig gestellte Fragen

10. Mai 2024

Wie viele Fortbildungsstunden müssen Pflegepersonen im Jahr absolvieren?

Das GuKG schreibt in §4 Abs. 2 vor, dass sich Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften fortzubilden haben. Konkreter sieht der §63 Abs. 1 GuKG eine Fortbildungspflicht von mindestens 60 Stunden in 5 Jahren für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege vor. Der §104c sieht für Pflegeassistenzberufe eine Fortbildungspflicht von mindestens 40 Stunden innerhalb von 5 Jahren vor.

(Quelle: RIS, GuKG idgF)

Was ist das Gesundheitsberuferegister?

Das Gesundheitsberuferegister ist eine Plattform, auf der sich alle Angehörigen der Gesundheitsberufe seit 1. Juli 2018 verpflichtend registrieren müssen. Das Register soll schrittweise zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen dienen. Es bildet die Grundlage, um in ausgewählten Berufen im Gesundheitswesen beruflich tätig werden zu dürfen.

Entstehen durch die Registrierung auf der Fortbildungsplattform Kosten?

Die Registrierung ist grundsätzlich kostenfrei. Es ist auch an kein Abo jeglicher Art gebunden. Kosten entstehen lediglich bei Kauf einer Fortbildung. Nach 2 Jahren Inaktivität werden Benutzerkonten vom System aus Sicherheitsgründen automatisch gelöscht.

Wie erhalte ich die Bestätigung für die absolvierte Fortbildung?

Nach jeder abgeschlossenen Fortbildung wird, sofern die minimale Punktezahl erreicht wird, eine Fortbildungsbestätigung in Form eines PDF hinterlegt. Diese kann entweder im Anschluss an die Fortbildung direkt heruntergeladen, oder über die Kursseite bzw. über das Benutzerprofil abgerufen werden. Sollten Sie Probleme hierbei haben, wenden Sie sich bitte an den Support.

Welche Ausstattung benötige ich, um eine Fortbildung online zu absolvieren?

Die Fortbildungsinhalte werden grundsätzlich als Video stream angeboten. Hierfür wird eine stabile Internetverbindung jedenfalls empfohlen. Technisch gesehen sollten die Fortbildungsinhalte von jedem aktuellen, hierzu gedachten, Gerät aufgerufen werden können. Die Verwendung eines Headsets sowie einer W-Lan Verbindung wird jedenfalls empfohlen.

Gibt es für die Fortbildungen eine anerkannte Bestätigung?

Für jede erfolgreich absolvierte Fortbildung wird eine Fortbildungsbestätigung laut GuKG ausgestellt. Diese können zur Vorlage beim Dienstgeber bzw. bei einer Überprüfung im Rahmen der Weiterregistrierung verwendet werden.

Erhalte ich für die Fortbildungen Punkte?

Laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz gibt es eine Fortbildungspflicht, welche mit Stunden bemessen wird. Es gibt hierbei keine Nennung von Fortbildungspunkten, wie es zum Beispiel im Bereich der Ärzteschaft üblich ist. Die oft zitierten Fortbildungspunkte werden nach einer Zertifizierung von Inhalten durch den ÖGKV vergeben, stellen aber keine gesetzliche Notwendigkeit oder Bedigung dar.

Sind die Fortbildungskosten steuerlich absetzbar?

Mit jeder Bestellung, die Sie auf dieser Plattform tätigen erhalten Sie eine Rechnung per Mail zugestellt. Selbstständige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen. Unselbstständige Erwerbstätige können die Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der
ArbeitnehmerInnenveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Nähere Infos dazu finden Sie unter anderem hier.
Quelle: (ABC der Werbungskosten (bmf.gv.at))

Welche Berufsgruppen können hier Fortbildungen absolvieren?

Die gesetzliche Anrechenbarkeit ist für alle österreichischen Pflegeberufe mit gesetzlicher Fortbildungspflicht gegeben. Bedeutet, dass die Fortbildungen sowohl für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP), sowie für die Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz anrechenbar sind. Darüber hinaus haben auch alle anderen, im Gesundheitswesen tätigen Personen die Möglichkeit, ihr Wissen aufzufrischen bzw. zu erweitern und vertiefen, es kann jedoch keine Gewähr gegeben werden, dass die Fortbildungen bei den jeweiligen Berufsvertretungen angerechnet werden können. Sollten Sie eine andere Bestätigung benötigen, als die automatisch generierte, bitte mit uns in Kontakt treten.

Wie kann ich Themenwünsche für Fortbildungen bekannt geben?

Sollten Sie einen speziellen Themenwunsch haben, dann geben Sie uns diesen bitte formlos per Mail bekannt. Sie werden im Bedarfsfall anschließend kontaktiert um weitere Details zu klären. Sollte aus dem Themenwunsch eine Fortbildung entstehen, erhalten Sie als kleines Dankeschön einen Rabattcode für unsere Plattform.

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© by Oliver Kral, BSc, MA