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Bei diesem Patienten musst du das einfach aushalten.

Bei diesem Patienten musst du das einfach aushalten.

Eine Kollegin erlebt einen sexualisierten Übergriff. Im Team wird die Situation heruntergespielt. Wie unterstützt du sie und wie wird die weitere Versorgung sicher organisiert?
  • Sexuelle Belästigung
  • Kollegiale Unterstützung
  • Österreich
  • 8–12 Minuten

Redaktioneller Stand: 10.10.2026

Für wen? DGKP, PFA, PA sowie Team- und Bereichsleitungen

Einordnung und beruflicher Rahmen
Fiktiver Lernfall in einer privat geführten österreichischen Pflegeeinrichtung mit privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen. Rechtsbezug: GlBG, insbesondere §§ 1, 6 und 13. Für Arbeitsverhältnisse zu Bund, Ländern oder Gemeinden sind die jeweils einschlägigen Regelungen gesondert zu prüfen. Bewertet werden Unterstützungsentscheidungen im Fall, niemals die spontane Reaktion einer betroffenen Person. Die Rückmeldung ist kein validierter Kompetenznachweis.
Leseansicht: Für die schrittweise Bearbeitung mit Punktewertung wird JavaScript benötigt. In dieser Ansicht stehen alle Fragen, fachlichen Auflösungen und Quellen offen zum Lesen bereit. Die Auswahlfelder sind nicht aktiv; es werden keine Ergebnisse berechnet.
So funktioniert die Lernrückmeldung

Fünf Entscheidungen und eine abschließende Reflexion. Du erhältst höchstens 13 Punkte. Bei Mehrfachauswahl gibt es die Punkte nur, wenn alle passenden und keine unpassenden Antworten ausgewählt sind.

11–13 Punkte: grünes Ergebnis. 8–10 Punkte: mittleres Ergebnis. 0–7 Punkte: rotes Ergebnis. Eine als sicherheitskritisch gekennzeichnete Auswahl führt unabhängig von der Punktesumme zu einem roten Ergebnis. Diese Regel betrifft Entscheidungen im fiktiven Fall; sie ist kein Urteil über eine Person.

Die Auswertung ist eine Lernrückmeldung, kein validierter Kompetenznachweis. Reflexionsfelder sind freiwillig. Es erfolgt keine Speicherung oder Übermittlung deiner Eingaben durch dieses Falltraining. Beim Neustart oder Neuladen gehen sie verloren.

Die Ausgangssituation

Deine Rolle: Du arbeitest als Pflegeperson im Frühdienst einer privaten Einrichtung für Übergangspflege. Deine Kollegin Lara betreut Herrn Berger. Er ist wach, orientiert und klinisch stabil. Die geplante Körperpflege ist nicht zeitkritisch.
Herr Berger macht sexualisierte Bemerkungen über Laras Körper und greift ihr unerwünscht ans Gesäß. Lara weicht zurück und ruft nach Unterstützung. Als du hinzukommst, liegt Herr Berger sicher im Bett. Lara sagt: „Ich möchte da jetzt nicht allein weitermachen.“
Eine andere Kollegin meint: „Bei diesem Patienten musst du das einfach aushalten. Der ist eben so.“ Du entscheidest in diesem Fall über deine Unterstützung und das weitere Vorgehen im Team. Auch wenn Lara nichts hätte sagen können, wäre Unterstützung nötig. [2]
Wichtiger Rahmen: Dieser Fall enthält eine kurze Beschreibung einer sexualisierten Grenzüberschreitung. Du kannst jederzeit unterbrechen. Ob Betroffene sofort widersprechen, schweigen oder erst später darüber sprechen, wird hier nicht bewertet. [2]
0 von 6 Schritten abgeschlossen0 / 13 Punkte

Schritt 1 von 6 · Schutz ermöglichen

Was ist jetzt der nächste unterstützende Schritt?

Lara steht an der Tür. Herr Berger fordert sie auf, mit der Körperpflege weiterzumachen. Die dienstverantwortliche DGKP ist kurzfristig erreichbar.
Welche Entscheidung schützt Lara und berücksichtigt zugleich die Versorgung?

Wähle eine Antwort. Maximal 2 Punkte.

Auflösung und Begründung

Konkreter Weg im Fall: Du bleibst bei Lara, organisierst Unterstützung und unterbrichst die geplante Körperpflege. Gegenüber Herrn Berger kann die verantwortliche Person klar formulieren: „Sexualisierte Bemerkungen und Berührungen werden hier nicht akzeptiert. Wir organisieren jetzt Ihre weitere Versorgung.“ Bei akuter Bedrohung werden die vorgesehenen Alarm- und Hilfestrukturen genutzt. Eine betroffene Person muss einen solchen Satz nicht selbst aussprechen können, um Schutz zu erhalten.
  • A. Keine passende Antwort · sicherheitskritischDamit wird Lara trotz des gemeldeten Übergriffs erneut allein in die Situation geschickt. Das Team muss jetzt Unterstützung und eine tragfähige Versorgungsorganisation ermöglichen.
  • B. Passende AntwortFür diese nicht dringliche Situation ist eine Unterbrechung möglich. Die zuständige Person organisiert, wer Herrn Berger unter welchen Schutzbedingungen weiter versorgt.
  • C. Keine passende AntwortEin pauschaler Versorgungsentzug ist keine geeignete Antwort. Hier braucht es eine andere, verlässlich abgesicherte Organisation der notwendigen Pflege.

Was bedeutet das für den weiteren Verlauf?

Die dienstverantwortliche DGKP kommt hinzu. Lara muss die Situation jetzt nicht allein weiterführen. Für Herrn Berger wird eine sichere Fortsetzung der notwendigen Versorgung vereinbart.

Fachliche Grundlage: [2][8]

Schritt 2 von 6 · Ernst nehmen

„Vielleicht habe ich mich falsch verhalten.“

In einem ruhigen Raum erzählt Lara: „Ich war freundlich zu ihm. Beim ersten Spruch habe ich aus Unsicherheit gelacht. Vielleicht dachte er, das ist okay.“ Die bagatellisierende Bemerkung ihrer Kollegin beschäftigt sie zusätzlich.
Welche Antwort ist für deine Rolle als unterstützende Kollegin oder unterstützender Kollege am passendsten?

Wähle eine Antwort. Maximal 2 Punkte.

Auflösung und Begründung

Einordnung: Die Unerwünschtheit sexualisierten Verhaltens muss nicht ausdrücklich ausgesprochen werden. Auch die Behauptung, etwas sei „nicht so gemeint“ gewesen, entscheidet die rechtliche Beurteilung nicht. Ob alle Voraussetzungen des GlBG erfüllt sind, wird im Einzelfall geprüft. Für die Unterstützung im Team ist kein vorweggenommenes Urteil erforderlich.
  • A. Keine passende AntwortDas verschiebt die Verantwortung auf Lara und verspricht eine Sicherheit, die dieser Satz nicht herstellen kann. Eine ausdrückliche Zurückweisung ist keine Voraussetzung für die Unerwünschtheit.
  • B. Keine passende AntwortDamit wird Laras Schilderung abgewertet. Vermutungen über eine freundliche Absicht lösen weder die Grenzüberschreitung noch den Unterstützungsbedarf.
  • C. Passende AntwortDu hörst zu, vermeidest Schuldzuweisungen und bietest Lara Beteiligung an den nächsten Schritten an.

Was bedeutet das für den weiteren Verlauf?

Lara möchte zunächst bei dir bleiben und anschließend mit der Leitung sprechen. Du bietest Begleitung an. Ihr übt kein nachträgliches „richtiges Opferverhalten“ ein.

Fachliche Grundlage: [2][3]

Schritt 3 von 6 · Handeln abstimmen

Welche Schritte gehören in den Plan?

Lara stimmt einem Gespräch mit der Leitung zu. Die Einrichtung hat einen internen Meldeweg für Gewaltvorfälle. Der Patient muss weiter versorgt werden; zugleich soll Lara nicht erneut ungeschützt derselben Situation ausgesetzt sein.
Welche vier Bausteine sind für diesen Fall geeignet? Wähle alle zutreffenden Antworten.

Mehrfachauswahl: Wähle alle passenden Antworten. Maximal 4 Punkte.

Auflösung und Begründung

Vom Gespräch zum Plan: Für den fiktiven Fall werden eine zuständige Leitung, eine Vertretung für die nächste Versorgung, der Meldeweg und ein Rückmeldezeitpunkt festgehalten. Lara kann sich zusätzlich unabhängig beraten lassen. Die Telefonnummer 0800 206 119 und das Kontaktformular der GAW sind frei zugängliche Hilfen, auch ohne Teilnahme an einer Fortbildung.
  • A. Passende AntwortDie nächste Versorgung braucht eine konkrete Zuständigkeit und passende Schutzbedingungen. Ein beiläufiges „Wir schauen dann“ reicht als Plan nicht aus.
  • B. Passende AntwortEine sachliche Aufzeichnung unterstützt die weitere Klärung. In deiner eigenen Notiz muss erkennbar sein, was du selbst beobachtet und was Lara dir berichtet hat.
  • C. Passende AntwortDie zuständige Leitung kann so konkrete Maßnahmen veranlassen. Lara soll wissen, wer eingebunden wird und weshalb.
  • D. Passende AntwortDie GAW kann mit Lara Handlungsmöglichkeiten besprechen. Ein Beratungskontakt verpflichtet sie nicht, sofort ein Verfahren einzuleiten.
  • E. Keine passende AntwortDas schafft eine unnötig breite Offenlegung. Für den vereinbarten Schutz braucht es gezielte Information der zuständigen Personen und versorgungsrelevante Absprachen.
  • F. Keine passende AntwortBetriebliche Schutzmaßnahmen sind nicht von einer Strafanzeige abhängig. Gleichbehandlungsrechtliche und strafrechtliche Möglichkeiten sind unterschiedliche Wege; die GAW unterstützt bei der Einordnung.

Was bedeutet das für den weiteren Verlauf?

Die Leitung übernimmt die Klärung. Du unterstützt Lara auf Wunsch bei einer sachlichen Notiz und beim Gespräch. Persönliche Details werden nicht im ganzen Team verbreitet.

Fachliche Grundlage: [1][3][4][5][6][8]

Schritt 4 von 6 · Vertraulichkeit klären

„Bitte versprecht mir, dass niemand etwas erfährt.“

Lara möchte Unterstützung, befürchtet aber Gerüchte und Nachteile. Die Leitung will ihr erklären, wie sie mit der Meldung umgeht.
Welche Antwort ist transparent und unterstützt Lara?

Wähle eine Antwort. Maximal 2 Punkte.

Auflösung und Begründung

Diskretion mit klaren Grenzen: Der GAW-Leitfaden rät zu vertraulichen Gesprächen, aber von pauschalen Verschwiegenheitsgarantien ab. Abhilfe und Sachverhaltsklärung können gezielte interne Kommunikation erfordern. Im Fall wird vorab erklärt, welche Personen wofür einbezogen werden. Lara erhält keine Aufforderung, ihre Erfahrung vor der gesamten Gruppe offenzulegen.
  • A. Keine passende AntwortDas Versprechen widerspricht dem angekündigten Vorgehen. Es schafft eine Erwartung, die bei der Klärung und Umsetzung von Maßnahmen nicht eingehalten werden kann.
  • B. Passende AntwortDie Aussage nimmt Laras Sorge auf, erklärt notwendige Grenzen der Vertraulichkeit und bindet sie in das Vorgehen ein.
  • C. Keine passende AntwortEine öffentliche Schilderung im Team ist keine Voraussetzung für Unterstützung. Ein vertrauliches Gespräch mit den zuständigen Personen ermöglicht einen anderen Weg.

Was bedeutet das für den weiteren Verlauf?

Lara wünscht sich deine Begleitung zum Leitungsgespräch und möchte zunächst keine persönliche Schilderung in einer Teamsitzung. Diese Wünsche werden besprochen und in das weitere Vorgehen aufgenommen.

Fachliche Grundlage: [3]

Schritt 5 von 6 · Schutz überprüfen

Eine Entschuldigung – und jetzt ist alles erledigt?

Nach dem Leitungsgespräch entschuldigt sich Herr Berger. Am nächsten Morgen sagt jemand: „Dann ist die Sache ja abgeschlossen.“ Lara ist für die nächste Körperpflege wieder allein vorgesehen, obwohl zunächst eine andere Organisation vereinbart war.
Welche Reaktion passt zu einem verlässlichen Schutz- und Versorgungsplan?

Wähle eine Antwort. Maximal 3 Punkte.

Auflösung und Begründung

Transfer im Fall: Die Leitung prüft, ob die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden und ausreichen. Die Versorgung bleibt organisiert. Laras Beschwerde darf nach § 13 GlBG nicht zum Anlass einer Benachteiligung werden. Der Satz „Das musst du aushalten“ wird als Teamthema aufgegriffen, ohne Lara zu einer öffentlichen Erzählung zu drängen. Nachsorge und Prävention gehören zur organisatorischen Aufgabe.
  • A. Keine passende AntwortDie Entschuldigung ersetzt die Prüfung des vereinbarten Plans nicht. Im Fall ist eine konkrete Schutzabsprache noch ungeklärt beziehungsweise nicht umgesetzt.
  • B. Keine passende AntwortLara soll durch ihre Meldung keine Nachteile erleiden. Eine pauschale Verringerung ihrer Dienste löst das organisatorische Problem nicht.
  • C. Passende AntwortSo wird aus einer einmaligen Reaktion eine überprüfbare Absprache. Der Gesprächsbedarf und die erforderliche Unterstützung werden erneut geklärt.

Was bedeutet das für den weiteren Verlauf?

Für die nächste Versorgung gibt es eine benannte Zuständigkeit. Lara weiß, wen sie bei Problemen erreicht. Ein Rückmeldegespräch wird vereinbart; weitere Unterstützungsangebote bleiben zugänglich.

Fachliche Grundlage: [1][7][8]

Schritt 6 von 6 · Praxistransfer

Was nimmst du in deinen nächsten Dienst mit?

Übertrage den Lerngewinn auf eine konkrete Situation. Die Felder sind freiwillig und werden nicht bewertet.

Keine personenbezogenen Patient:innen- oder Kolleg:innendaten eingeben. Dieses Falltraining speichert und übermittelt keine Eingaben. Kopiere eigene Notizen vor dem Schließen, wenn du sie behalten möchtest.

Quellen und fachliche Einordnung

Die Fallsituation und die didaktische Punktevergabe wurden für dieses Training erstellt. Die folgenden Quellen begründen die fachlichen Inhalte. Verlinkte externe Seiten können ihre Inhalte nach dem redaktionellen Stand ändern.

  1. RIS. Gleichbehandlungsgesetz, insbesondere §§ 1, 6 und 13. Fassung vom 10.10.2026. Geltungsbereich privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse, sexuelle Belästigung durch Dritte, Abhilfe und Benachteiligungsverbot. Keine pauschale Übertragung auf Dienstverhältnisse zu Bund, Ländern oder Gemeinden.
  2. Gleichbehandlungsanwaltschaft. (23.04.2026). Klarstellung zum Tatbestand sexuelle Belästigung. Unerwünschtheit benötigt keine ausdrückliche Zurückweisung; Würdeverletzung und Einzelfallprüfung. Zugriff 10.10.2026.
  3. Gleichbehandlungsanwaltschaft. (2025). Abhilfe gegen sexuelle Belästigung: Leitfaden für Arbeitgeber:innen. Insbesondere Abschnitt 2: Gespräch, erste Abhilfe, Sachverhaltsklärung und Grenzen von Verschwiegenheitszusagen. Zugriff 10.10.2026.
  4. Gleichbehandlungsanwaltschaft. (2025). Sexuelle und geschlechtsbezogene Belästigung. Zeitnahe Dokumentation sowie kostenlose, unabhängige und vertrauliche Beratung. Zugriff 10.10.2026.
  5. Gleichbehandlungsanwaltschaft. Kontakt. Telefonnummer 0800 206 119 und Melde-/Kontaktformular am 10.10.2026 geprüft.
  6. Gleichbehandlungsanwaltschaft. (2025). Sexuelle Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz und dem Strafgesetzbuch. Unterschiedliche Zuständigkeiten und Rechtsfolgen; Beratung auch ohne sofortige weitere Schritte. Zugriff 10.10.2026.
  7. Gleichbehandlungsanwaltschaft. Abhilfeverpflichtung – (sexuelle) Belästigung im Betrieb. Abhilfeverpflichtung und Schutz vor Belästigung durch Dritte. Zugriff 10.10.2026.
  8. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. (2025). Übergriffe am Arbeitsplatz: Mitarbeitende vor sexualisierter Gewalt schützen. Podcast 131 mit Transkript. Fachliche Organisationsimpulse: Unterstützung, Alleinarbeit, Schutzplanung und Nachsorge. Deutscher Kontext; deutsche Rechtsregeln und Versicherungsleistungen werden hier nicht auf Österreich übertragen. Zugriff 10.10.2026.
© 2024–2026 BY OLIVER KRAL, BSC, MA
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