Falltraining · Grenzen und Zusammenarbeit
Eine Grenze wurde überschritten
Du beobachtest eine sexualisierte Bemerkung und eine unerwünschte Berührung. Die Kollegin erstarrt und möchte weiterarbeiten. Wie kannst du ihre Sicherheit und Entscheidungsfreiheit unterstützen?
- Etwa 6 Minuten
- 3 Entscheidungen
- DGKP, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz sowie Personen mit Aufgaben in Praxisanleitung und Teamleitung.
Dein Lernziel: Hinweise auf sexuelle Belästigung ernst nehmen, situationsgerecht unterstützen und Schutz, Dokumentation sowie zuständige Anlaufstellen verbinden.
- 01 · Einschätzen
- 02 · Handeln
- 03 · Weiterbetreuen
Wähle bei den ersten beiden Entscheidungen jeweils eine Antwort und lies die Rückmeldung. Öffne danach den nächsten Abschnitt. Bei der dritten Entscheidung sind mehrere Antworten richtig.
Der fiktive Fall spielt in einer privat geführten österreichischen Pflegeeinrichtung. Die Rechtsinformation bezieht sich auf das Gleichbehandlungsgesetz. Öffentlicher Dienst, konkrete Ansprüche und Fristen benötigen eine eigene Einordnung. Du musst beim Training keine persönlichen Erfahrungen mitteilen; eine Pause ist jederzeit möglich. Das Beispiel ist fiktiv. Deine Antworten werden nicht gespeichert; die Übung stellt keinen Fortbildungsnachweis aus.
Schweigen richtig einordnen
Du bist DGKP in einer Pflegeeinrichtung. Im Dienstzimmer sagt ein erfahrener Kollege zur neuen Pflegefachassistentin Nora: Bei deinem Körper fällt mir die Konzentration schwer. Dabei legt er ihr die Hand auf das Gesäß. Du stehst neben der Tür und beobachtest die Berührung.
Nora tritt schweigend zurück. Der Kollege erklärt, das sei Spaß gewesen. Er teilt gemeinsam mit der Leitung die Dienste ein. Nora verlässt den Raum und sagt später: Ich wollte das nicht, aber ich brauche diesen Job.
Fachlicher Hintergrund und Quellen
Für die rechtliche Einordnung zählen Verhalten, Würdeverletzung, Unerwünschtheit und die Beeinträchtigung des Arbeitsumfelds. Das konkrete Machtgefälle gehört zum Zusammenhang; die Absicht des Kollegen entscheidet nicht allein.
Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich: Abhilfeverpflichtung: Sexuelle Belästigung im Betrieb
Weiter zu Entscheidung 2 · Handeln
Unterstützung anbieten, ohne Druck auszuüben
Nora steht mit dir im ruhigen Nebenraum. Sie wirkt aufgewühlt und möchte dem Kollegen heute nicht allein begegnen. Eine Bewohnerin wartet auf vereinbarte Unterstützung. Eine weitere Kollegin könnte diese Aufgabe übernehmen; die zuständige Leitung ist erreichbar.
Nora weiß noch nicht, ob sie mit dem Kollegen sprechen möchte. Du möchtest helfen, ohne ihr eine Reaktion vorzuschreiben.
Fachlicher Hintergrund und Quellen
Je nach Lage kann Unterstützung durch Dabeibleiben, Abstand, Hilfeholen oder eine sichere Grenzsetzung erfolgen. Eine einzelne Reaktion ist nicht immer passend. Versprich keine absolute Geheimhaltung, wenn notwendige Schutzmaßnahmen zuständige Stellen einbeziehen.
Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich: Diskriminierung: Was kann ich tun?
Weiter zu Entscheidung 3 · Weiterbetreuen
Schutz und Nachbearbeitung verbinden
Für den restlichen Dienst ist eine sichere Arbeitsorganisation vereinbart. Nora möchte den Vorfall mit einer Vertrauensperson besprechen. Sie fragt, welche weiteren Schritte möglich sind und ob ihre Dienstwünsche jetzt gegen sie verwendet werden könnten.
Auflösung und Begründung anzeigen
Unterstützung endet nicht mit dem ersten Gespräch: Beobachtungen, zugängliche Beratung und überprüfbare Schutzmaßnahmen gehören zusammen.
- A – passt: Ein sachliches Gedächtnisprotokoll kann die spätere Klärung unterstützen. Halte Beobachtung und nachträglich Mitgeteiltes getrennt fest.
- B – passt: Beratung hilft, Möglichkeiten und Zuständigkeit zu klären. Sie ist auch für Zeuginnen und Zeugen möglich.
- C – passt: Abhilfe braucht Nachbearbeitung. Eine Beschwerde darf nicht zu nachteiligen Folgen für die betroffene Person führen.
- D – passt hier nicht: Ein Schutzschritt darf nicht einfach die Nachteile auf Nora verlagern. Ihre Wünsche und die Wirkung der Maßnahme müssen berücksichtigt werden.
Fachlicher Hintergrund und Quellen
Arbeitgeber müssen bei bekannt gewordener sexueller Belästigung angemessene Abhilfe leisten. Die Sachverhaltsklärung gehört zu den zuständigen Stellen; bei akuter Bedrohung hat unmittelbare Sicherheit Vorrang.
Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich: Abhilfeverpflichtung: Sexuelle Belästigung im Betrieb
Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich: Diskriminierung: Was kann ich tun?
Dein Praxistransfer
Drei Dinge, die du mitnimmst
- Schweigen oder Erstarren ist keine verlässliche Zustimmung und keine Verpflichtung zur Rechtfertigung.
- Unterstützung orientiert sich an Sicherheit, Situation und den Bedürfnissen der betroffenen Person.
- Sachliche Notizen, passende Beratung und überprüfte Abhilfe erleichtern eine verantwortliche Nachbearbeitung.
Eine Frage für deinen nächsten Dienst:
Kennst du eine erreichbare Anlaufstelle auch bei einem Machtgefälle? Überlege, wie du Unterstützung anbieten kannst, ohne persönliche Erfahrungen einzufordern.
Das Thema gezielt vertiefen
Der Kurs behandelt Machtungleichgewichte, grenzsensibles Handeln, Intervention und Selbstschutz im Pflegekontext und bietet Anregungen zur Reflexion.
Sexuelle Belästigung in der Pflege ansehenAm Ende wartet eine kleine Belohnung: Beantworte alle drei Entscheidungen, öffne die Auflösung und bestätige den Praxistransfer.
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Die Belohnung ist ein Dankeschön für deine Beschäftigung mit dem Fall, kein Prüfungs- oder Fortbildungsnachweis.
Passenden Kurs mit 10 % Rabatt entdeckenQuellen und redaktioneller Stand
Redaktioneller Stand: 2. Oktober 2026. Das Fallbeispiel ist fiktiv und dient der Fortbildung und Reflexion.
Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich: Abhilfeverpflichtung: Sexuelle Belästigung im Betrieb
Quellenabruf: 2026-10-01.
Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich: Abhilfe gegen sexuelle Belästigung: Leitfaden für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, 2025
Quellenabruf: 2026-10-01.
Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich: Diskriminierung: Was kann ich tun?
Quellenabruf: 2026-10-01.
Pflege-Academy: Sexuelle Belästigung in der Pflege: öffentliche Kursbeschreibung
Quellenabruf: 2026-10-01.
Redaktioneller Stand: 2. Oktober 2026 · Quellen sind bei den jeweiligen Entscheidungen hinterlegt.

