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Registrierung / Verlängerung der Registrierung

Schon an die Registrierung bzw. Verlängerung der bestehenden Registrierung gedacht? 

Die Ruhendstellung der Registrierungspflicht für Gesundheitsberufe in Österreich aufgrund der Covid-19-Pandemie endete mit 01.01.2022. Seit diesem Zeitpunkt müssen sich wieder alle betroffenen Gesundheitsberufe im Register eintragen lassen, um den Beruf weiterhin ausüben zu dürfen. 

Ausgenommen davon sind Pflegefachassistent:innen, Pflegeassistent:innen und DGKP mit einem Nostrifizierungs- bzw. Anerkennungsbescheid. Diese dürfen zumindest bis 31.12.2023 ihrer Tätigkeit nachgehen. 

Einen Antrag zur Neu-Registrierung können Sie online stellen unter: gbr-online.ehealth.gv.at 

Alternativ dazu können Sie sich auch einfach an die nächstgelegene Arbeiterkammer wenden, diese stehen mit Rat und Tat zur Verfügung.  

Sollten Sie bereits registriert sein, so ist die Registrierung 5 Jahre gültig. Danach müssen Sie einen Antrag auf eine Verlängerung stellen. Aber keine Sorge, Sie werden persönlich mittels Brief von der Behörde kontaktiert, und können dann entsprechend den Anleitungen die Verlängerung beantragen. Details dazu finden Sie in dem Schreiben, das an Sie adressiert wird. Details hierfür werden ab Februar 2023 bekannt gegeben. 

Obwohl bei der Verlängerung von der Behörde derzeit keine Prüfung der Fortbildungsstunden vorgesehen ist, sollten Sie bedenken, dass dies unabhängig von der Registrierung eine Berufspflicht im Sinne des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes darstellt. 

Unter anderem können Sie dieser Verpflichtung in Teilen, oder zu Gänze, online nachkommen. Hierfür stehen Ihnen einige Angebote zur Verfügung. Achten Sie bei der Auswahl jedoch darauf, dass eine entsprechende Fortbildungsbestätigung ausgestellt wird. Oftmals genannte Fortbildungspunkte sind im Gesetz nicht vorgesehen. Im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege zählt eine Stundenvorgabe je nach Qualifikationsniveau. 

Gerne steht Ihnen die Fortbildungsplattform www.pflege-academy.at für Fortbildungen zur Verfügung. 

Das Angebot steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, und Sie müssen weder Mitglied bei einer Vereinigung sein, noch ein Abo-Modell abschließen. Außerdem sind die Inhalte der Fortbildungen von unabhängigen Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet und vorgetragen. 

Immer dem Motto folgend: 

Kein Abo. 

Keine Mitgliedschaft. 

Keine versteckten Kosten. 

Für die Pflege, von der Pflege. 

26. Oktober 2022

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© by Oliver Kral, BSc, MA